|

►
Video:
Seminarort
Gut Klein Nienhagen

►
Pferde-Integration
|
G&K HorseDream GmbH
Private Akademie für Pferde, Führung und Kommunikation
(kurz HorseDream)
1. Allgemeines
Für alle HorseDream Angebote und Dienstleistungen gelten die nachstehenden Bedingungen
soweit nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wurde. Liefer- und
Leistungsbedingungen von Auftraggebern bedürfen zur verbindlichen Anerkennung unserer
schriftlichen Bestätigung. Durch die Anmeldung zu einer unserer offenen Veranstaltungen
bzw. durch Beauftragung einer Leistung erkennt der Teilnehmer unsere Allgemeinen
Geschäftsbedingungen als verbindlich an. Alle Aufträge bedürfen der Bestätigung per
E-Mail oder in schriftlicher Form. HorseDream behält sich vor, Seminare aus wichtigem Grund,
z.B. bei Erkrankung eines Trainers, abzusagen. Bei offenen Seminaren behält sich
HorseDream
die Absage eines Seminars darüber hinaus auch bei einer zu geringen Teilnehmerzahl vor.
2. Offene Seminare und vergleichbare
Veranstaltungen
Offene Seminare sind Veranstaltungen, die offen ausgeschrieben werden. Inhalt und
Ablauf gehen aus der jeweiligen Seminarbeschreibung hervor. Änderungen, die den
Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht verändern, berechtigen den Teilnehmer nicht zum
Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung des Rechnungsbetrages.
Die Anmeldungen zu offenen Veranstaltungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs
bearbeitet. Eine Anmeldung kann schriftlich, per Fax, per E-Mail, telefonisch oder
persönlich erfolgen. Sie wird mit unserer Rechnungsstellung verbindlich. Die Rechnung
gilt als Auftragsbestätigung und Anmeldebescheinigung.
Das Honorar ist vier Wochen vor Seminarbeginn fällig. Erfolgt die Anmeldung innerhalb von
vier Wochen vor dem Seminar, so ist das Honorar bei Rechnungsstellung fällig. Bei
Stornierung bis 14 Tage vor dem Seminarbeginn erstattet HorseDream 50 % des Honorars, bei
späterer Stornierung ist der Gesamtbetrag zahlbar. Ein Ersatzteilnehmer, bei
Frauenseminaren zwingend eine Ersatzteilnehmerin, kann jederzeit gemeldet werden.
Muss ein offenes Seminar vom Veranstalter storniert werden, so erhält der Teilnehmer drei
Ersatztermine zur Auswahl. Alternativ erstattet HorseDream das bereits gezahlte Honorar in
vollem Umfang. Weitergehende Ansprüche wegen eines vom Veranstalter abgesagten Termins
sind ausgeschlossen.
Nimmt ein Teilnehmer die Leistungen oder Teile davon nicht in Anspruch, so besteht für
den nicht genutzten Teil kein Anspruch auf Rückvergütung.
Die in Rechnung gestellten Honorare oder Teilnahmegebühren beziehen sich ausschließlich
auf die Veranstaltung, die Seminarunterlagen sowie die Verköstigung während der
Seminarpausen. Hotel-, Reise- und Transferkosten sind in diesen nicht enthalten, sofern
dies in der Seminarausschreibung nicht ausdrücklich anders geregelt ist.
3. Firmeninterne Veranstaltungen
Firmeninterne Veranstaltungen wie Inhouse Seminare, Incentives, Events, Vorträge
und Unternehmensberatungen werden von HorseDream schriftlich, per E-Mail oder im Internet
angeboten. Sie sind mit der Auftragsbestätigung durch HorseDream für beide Seiten bindend.
Das vereinbarte Honorar wird zu 50 % bei Auftragserteilung und zu 50 % direkt
nach der Veranstaltung in Rechnung gestellt. Die Rechnungen sind jeweils sofort ohne Abzug
fällig.
Wird eine firmeninterne Veranstaltung vom Auftraggeber bis zu 6 Wochen vor dem
Veranstaltungstermin storniert oder verschoben, so werden 25 % der Auftragssumme in
Rechnung gestellt. Bei Stornierung oder Verschiebung durch den Auftraggeber bis drei
Wochen vor dem Veranstaltungstermin werden 50 % der Auftragssumme in Rechnung gestellt.
Bei späterer Stornierung oder Verschiebung wird der vereinbarte Gesamtbetrag in Rechnung
gestellt.
►
...3.
|
►
Zur Anmeldeseite
... 3.
Findet ein verschobenes Seminar innerhalb von 6 Monaten nach dem ursprünglich
vereinbarten Termin statt, wird die Hälfte des bereits gezahlten Betrags auf den
vereinbarten Gesamtbetrag angerechnet. Eventuell bereits bei HorseDream angefallene
Fremdkosten werden im Falle der Stornierung oder Verschiebung durch den Auftraggeber
gesondert abgerechnet und dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
Als Lieferant einer Dienstleistung haftet HorseDream im Höchstfall in Höhe der bereits
gezahlten Honorare. Jede Art von darüber hinausgehendem Schadenersatz sowie die
Inanspruchnahme für etwaige Drittschäden ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für den
Fall einer kurzfristigen Absage eines vereinbarten Veranstaltungstermins, sofern diese auf
Erkrankung eines Trainers oder Verhinderung der Veranstaltung durch höhere Gewalt
zurückzuführen ist.4. Seminarunterlagen
Die Seminarunterlagen sind ausschließlich zum persönlichen Gebrauch des
Teilnehmers bestimmt. Sämtliche Rechte bleiben bei HorseDream. Vervielfältigungen oder
Weitergabe - auch auszugsweise - sind nur mit schriftlicher Genehmigung der
G&K
HorseDream GmbH gestattet.
Alle von HorseDream produzierten Text- und Bildmaterialien wie Seminarunterlagen, Videos,
Fotos, Broschüren, Handbücher, Ausarbeitungen, Veröffentlichungen sind und bleiben -
unabhängig von der Art der Veröffentlichung - geistiges Eigentum der
HorseDream HorseDream
GmbH und sind urheberrechtlich geschützt. Der Teilnehmer darf sie nur für den eigenen
Gebrauch und im eigenen Unternehmen nutzen. Eine Vervielfältigung oder Weitergabe an
andere natürliche oder juristische Personen gilt als Verletzung der Urheberrechte und ist
strafbar. Es ist ausdrücklich untersagt, HorseDream Texte, HorseDream Videos oder
HorseDream
Bilder für Veröffentlichungen, Schulungen, Unternehmensberatungen, Vorträge oder
vergleichbare Gelegenheiten zu verwenden.
5. Haftung
Die Teilnahme an allen Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr.
HorseDream haftet
im Rahmen der gesetzlichen Haftungspflicht bis zur Höhe der bereits gezahlten Honorare
oder Teilnahmegebühren. Die Haftung für höhere Gewalt, jede Art von Schadenersatz sowie
die Inanspruchnahme für etwaige Drittschäden ist ausgeschlossen.
6. Schlussbestimmungen
Für alle HorseDream Geschäftsbeziehungen und für alle Rechtsbeziehungen zwischen
HorseDream und dem Seminarteilnehmer bzw. dem beauftragenden Unternehmen gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen darüber hinaus gehender
Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Erfüllungsort ist Kröpelin (OT Klein Nienhagen).
Gerichtsstand ist Rostock.
Stand: 9. März 2011
►
Datenschutz
|